Textfeld: Nach einer Geburt im Krankenhaus haben Eltern die Möglichkeit, das Krankenhaus bereits wenige Stunden nach der Geburt zu verlassen.
In diesem Fall übernehme ich die Nachbetreuung, darunter versteht man Hausbesuche oder Kontrollen in der Praxis.

Unter ambulanter Geburt versteht man die Entlassung aus dem Krankenhaus innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt.
Bei vorzeitiger Entlassung verlässt man das Krankenhaus vor dem 4. Tag nach der Geburt (bei Kaiserschnitt, Frühgeburt und Mehrlingsgeburt vor dem 6. Tag nach der Geburt).

Bei Hausbesuchen findet die Betreuung in gewohnter Umgebung  unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse statt. Die Hebammentätigkeit umfasst unter anderem die Pflege der Mutter und des Babys, Blutabnahme am Neugeborenen mittels Fersenstich (PKU-Test), Unterstützung beim Stillen und Beratung der Familie in dieser neuen Lebensphase.

Als Wöchnerin haben Sie den Anspruch auf Nachbetreuung bei ambulanter Geburt oder vorzeitiger Entlassung! Bei einer Wahlhebamme übernimmt die Krankenkasse teilweise die Kosten für eine bestimmte Anzahl von Hausbesuchen und Sprechstunden in der Ordination. Die Krankenkasse erstattet Ihnen dann 80% des Kassentarifes. Sollten Sie nach einem längeren Krankenhausaufenthalt Hebammenbetreuung benötigen, so ist keine Kostenrückerstattung von der Krankenkasse möglich.

Effiziente Hebammenbetreuung fördert eine lang andauernde Stillperiode, unterstützt das körperliche Wohlbefinden der Wöchnerin und stärkt ihr Selbstvertrauen – somit wird eine stabile Basis für die weitere Mutter-(Eltern-) Kind-Beziehung geschaffen!

Ambulante Geburt

Vorzeitige Entlassung

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