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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines

Die Hebammenordination und Craniosakralpraxis Gabriele Schäfer hat ihren Sitz in 1220 Wien, Podlahagassse 101.

Gabriele Schäfer ist freiberuflich tätig und im Hebammenregister des Österreichischen Hebammengremiums eingetragen sowie Mitglied der Wirtschaftskammer Wien.

Mit gegenständlichen AGBs wird der Behandlungsvertrag zwischen Gabriele Schäfer (im weiteren als „Hebamme“ bezeichnet) und der Schwangeren/Wöchnerin/den Kindeseltern/den Craniosakralklienten (im weiteren als „Kundin“ bezeichnet) im Sinne eines freien Dienstvertrages geregelt.

2 Vertragsabschluss

Der Behandlungsvertrag zwischen der Hebamme und der Kundin kommt nach erfolgtem Erstkontakt (Erstgespräch oder Terminvereinbarung) und nach Vereinbarung des Leistungsumfanges (mündlich oder schriftlich) zu Stande.

Die Hebamme ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis mit der Kundin nicht erwartet werden kann.

3 Vertragsgegenstand

Der genaue Leistungsinhalt ergibt sich aus dem zwischen der Hebamme und der Kundin vereinbarten Dienstleistungen. Die Hebamme ist bei der Leistungserbringung grundsätzlich nicht an einen bestimmten Ort gebunden, wobei für gewöhnlich die Dienstleistungen Sprechstunde, Kurse und Craniosakrale Osteopathie in der Ordination und die Leistungserbringungen im Wochenbett am Wohnsitz der Kundin erfolgen. Änderungen sind nach gegenseitiger Absprache und Einverständnis möglich.

4 Erreichbarkeit

Telefonische Erreichbarkeit Montag bis Donnerstag (werktags) von 09:00-18:000 und Freitag (werktags) von 09:00-15:00.

Frauen mit vereinbarter Wochenbettbetreuung verständigen mich nach der Geburt spätestens am Entlassungstag per SMS.

Es besteht keine Verpflichtung einer 24h-Rufbereitschaft.

Anfragen sind per Telefon (bitte Mailbox nutzen), per SMS oder per Email an mich zu richten. 

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5 Mitwirkungspflicht der Kundin

Die Kundin verpflichtet sich, wahrheitsgemäß alle wesentlichen Informationen der Hebamme mitzuteilen. Dazu zählen insbesondere Informationen über gesundheitliche Beschwerden und Beeinträchtigungen sowie allfällige Änderungen über ihre Personendaten oder ihren Wohnsitz.

Zur ordnungsgemäßen Wahrung des Wohls und der Gesundheit der Kundin hat diese der Hebamme im Rahmen der Erstanamnese und allen folgenden Betreuungen alle nötigen Informationen zu erteilen.

Hinsichtlich der anvertrauten Daten und Tatsachen ist die Hebamme gemäß §7 HebG zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Hebamme kann vom Behandlungsvertrag zurücktreten, wenn die Kundin ihre Mitwirkungspflicht verletzt.

6 Termine

Die jeweiligen Termine werden mit der Kundin einzeln vereinbart, wobei vereinbarte Termine als verbindlich gelten.

Bitte melden sie eine gewünschte Terminänderung oder Absage so früh wie möglich. Bei unangekündigtem Nicht-Erscheinen zu einem Termin wird dieser zur Gänze verrechnet.
Bei Kassenleistungen fällt eine Pauschale von € 50,00 an (diese werden von der Krankenkasse nicht rückvergütet).

Sollte die Hebamme berufs- oder krankheitsbedingt einen Termin kurzfristig absagen müssen, wird zeitnah ein neuer Termin vereinbart oder nach Möglichkeit eine Vertretungshebamme für den vereinbarten Termin organisiert

7 Kosten

Die Hebamme rechnet ihre erbrachten Leistungen je nach vereinbarten Dienstleistungen ab.

Kassenleistungen werden direkt mit dem zuständigen Sozialversicherungsträger verrechnet.

Unterbleibt die Dienstleistung ohne das Verschulden der Hebamme, obwohl sie zur Erbringung bereit war, so hat die Hebamme Anspruch auf eine Vergütung gemäß Punkt 6.

Dienstleistungskosten sind auf der Homepage der Hebamme einsehbar und werden bei der Terminvereinbarung mitgeteilt. 

Gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 enthalten die von der Hebamme verzeichneten Honorare keine Umsatzsteuer.

8 Zahlungsbedingungen

Private Dienstleistungen sind sofort nach Beendigung in bar zu bezahlen oder innerhalb von 5 Tagen per Überweisung zu begleichen.

9 Zahlungsverzug

Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Hebamme berechtigt Verzugszinsen von der Kundin in der gesetzlichen Höhe von derzeit 4% einzufordern. Ab der zweiten Mahnung ist die Hebamme berechtigt für jede folgende Mahnung zusätzlich Mahnspesen in der Höhe von 10,00 EUR in Rechnung zu stellen.

10 Vertragsauflösung

Beide Vertragsparteien sind berechtigt ohne Angabe von Gründen jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung vom Behandlungsvertrag zurückzutreten.

Tritt die Hebamme vom Behandlungsvertrag zurück, geschieht dies unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutz- und Sorgfaltspflichten, wobei die Hebamme nicht verpflichtet ist, die Kundin bei der Fürsorge für einen anderweitigen Hebammenbeistand zu unterstützen.

Die Hebamme ist berechtigt vom Behandlungsvertrag zurückzutreten, insbesondere wenn die Kundin Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese oder Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder aber Therapiemaßnahmen vereitelt.

Der Kostenanspruch der Hebamme bleibt für die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen erhalten.

11 Vertragsänderungen

Vertragsänderungen können ausschließlich schriftlich erfolgen.

12 Gerichtsstand

Für allfällige Streitigkeiten aus gegenständlichen Behandlungsvertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.

13 Datenschutz

Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes. Im Falle einer Hinzuziehung ärztlicher Hilfe stellt die Hebamme der weiter- oder mitbetreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Weiter- oder Mitbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Das Gleiche gilt für den Fall einer weiter- oder mitbehandelnden Hebamme im Vertretungsfall.
Alle Daten, die zur Abrechnung der erbrachten Leistung notwendig sind, werden unter Berücksichtigung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an die Krankenkasse übermittelt.
Mit Inanspruchnahme einer Dienstleistung wird ausdrücklich die Zustimmung zur Verwendung der Daten für oben genannte Zwecke gegeben.

14 Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so ist davon nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages betroffen. Die unwirksamen Bestimmungen werden ersetzt durch solche, die der wirksamen am nächsten kommen.

Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nachstehende Rechtsquellen in nachstehender Reihenfolge:

Bestimmungen im Hebammengesetz (HebG)

Bestimmungen im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzesbuch (ABGB)

15 Zusatzqualifikation „Biodynamische Craniosacraltherapie und Geburtstherapie“ (im Folgenden Craniosacraltherapie genannt)

Die Craniosacraltherapie dient der Wiederherstellung und Harmonisierung der körpereigenen Energiefelder. Sie stellt keine Heilbehandlung im Sinne des Ärztevorbehaltes dar. Dementsprechend ist diese Maßnahme kein Ersatz für ärztliche Diagnose und Therapie und auch kein Ersatz für psychologische, psychotherapeutische und / oder physiotherapeutische Untersuchungen oder Behandlungen. Es obliegt der Eigenverantwortlichkeit der Kundin, eine schulmedizinische Diagnoseerstellung und daraus resultierende Heilbehandlung in Anspruch zu nehmen.

Die Hebamme bestätigt ihr Diplom für „Biodynamische Craniosakraltherapie und Geburtstherapie“ bei einem fundiertem Ausbildungsinstitut unter ärztlicher Leitung erworben zu haben und versichert durch den Besuch von Fort- und Weiterbildungen eine qualitativ hochwertige Arbeit. Das erworbene Diplom für Craniosakraltherapie befähigt die Hebamme mit Menschen jedes Alters und Geschlechts zu arbeiten.

16 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kursbuchungen

Für die Teilnahme an pränatalen und  postnatalen Kursen gilt folgendes:

Die Kundin nimmt an den Kursen auf eigene Verantwortung teil und informiert die Hebamme vor Kursbeginn über allfällige Einschränkungen und Beschwerden.

Die Kundin macht weder das Studio noch die Hebamme für Verletzungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen verantwortlich, die infolge einer Abweichung von den Anweisungen der Hebamme oder infolge einer körperlichen Vorbelastung, über die die Hebamme nicht ausreichend informiert wurde, erleidet.

Die Kursgebühr ist vor Kursbeginn termingerecht zu bezahlen. Bei versäumter Zahlung kann ein reservierter Kursplatz an eine andere Interessentin vergeben werden.

Die Kundin hat keinen Anspruch auf Ersatz versäumter Kurseinheiten.

Ein Ausstieg aus einem laufenden Kurs ist möglich, jedoch ohne Anspruch auf Rückerstattung des Kursbetrages.

Stornierungen seitens der Kundin sind bis 72 Stunden vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Bei späterer Stornierung fallen 50% der Kurskosten an.

Von der Hebamme abgesagte Einheiten sind von dieser nachzuholen bzw. zur Gänze auszubezahlen.

Für abhanden gekommenes persönliches Eigentum der Kundin übernimmt die Hebamme / das Studio keine Haftung.

Für fahrlässig verursachte Schäden haftet die Kundin zur Gänze.

Mit Buchung und Bezahlung der Kursgebühr erklärt sich die Kundin mit allen Punkten einverstanden.

Die Hebamme versichert, dass sie zu dem Fachbereich pränatales und postnatales Training qualifizierte Fortbildungen besucht hat. Alle Übungen und Erklärungen sind speziell auf die Zielgruppe Schwangere, Frauen nach der Geburt und Babys ausgerichtet.

 Version 4, Stand 07/2023

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